Ihre ärztliche Verordnung
Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich, die nicht älter als 28 Tage sein darf.
Ihr Kinder-, Haus- bzw. Facharzt ist in jedem Fall erster Ansprechpartner für die Fragestellung einer Therapie. Selbstverständlich können Sie sich gerne jederzeit telefonisch bzw. per Email an uns wenden, um abzuklären, wann eine logopädische Therapie notwendig ist und welche Therapiemöglichkeiten von unserer Seite zur Verfügung stehen. Nach einer Erstdiagnostik und einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung bezüglich Bedarf und Dringlichkeit sowie unterstützender Möglichkeiten im Alltag.
So nehmen Sie unsere Leistungen in Anspruch
Wir planen und gestalten zielgerichtet und individuell die Therapie mit den Methoden, die sich aktuell vom jeweiligen Störungsbild und der derzeitigen Situation des Patienten ableiten. Der verordnende Arzt erhält von uns einen Bericht, in dem wir ihn über den Verlauf der Therapie und die erzielten Erfolge informieren. Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen